Meine Verfassungsbeschwerde zur Meinungsfreiheit

Mittwoch 27. März, ein Tag nach meiner Verhaftung, erreichte mich Schreiben vom „Bundesverfassungsgericht“, dass meine „Verfassungsbesschwerde“ „nicht zur Entscheidung angenommen“ wurde.

Mittwoch 14. Februar, das „Bundesverfassungsgericht“ hat mir mit Schreiben vom 08.02.24 das Aktenzeichen der Bearbeitung meiner „Verfassungsbeschwerde“ mitgeteilt.

Mittwoch 27. Dezember, meine „Verfassungsbeschwerde“ wg. Verurteilung zu 50 Tagen Gefängnis (alternativ Geldstrafe, die ich wg. Zersetzung nicht zahlen kann) durch die „Söder-Justiz“ wg. Teilen dieser Karrikatur ist auf dem Weg zum „Bundesverfassungsgericht“ (Denke es ist der „Lackmustest“ für die Meinungsfreiheit/Satirefreiheit):

Im Original ist ein „halbes HK“ zu sehen, dass eindeutig durch „Sozialadäquanzklausel“ gedeckt ist. Um ernsthaft zu denken (bzw. denken zu müssen), dass hier der widerliche „Nationalsozialismus“ verherrlicht wird, muss man wohl „Södersstaatsanwalt“ sein. Der mich beim Landgericht Aschaffenburg anklagende „Oberstaatsanwalt“ Dr. Marco Schmitt ist übrigens „zufällig“ Vorsitzender der CSU und mit Markus Söder befreundet.Offenbar gefällt meine Warnung vor dieser „tollen“ EU, die in der „USkraine“ lupenreine Faschisten unterstützt, ganz und gar nicht.

Hier das Begleitschreiben meiner Verfassungsbeschwerde:

Begleitschreiben zu meiner Verfassungsbeschwerde wg. des Verstoßes gg. meine im Artikel 5 garantierten Meinungsfreiheit (Satirefreiheit) durch die bayerische Justiz

Bitte die beigefügte Verfassungsbeschwerde vorrangig behandeln, da diese für Erhalt u. Wiederherstellung von Meinungsfreiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in ganz Deutschland, von großer grundsätzlicher Bedeutung ist

Sehr geehrte Hüterinnen und Hüter des Grundgesetzes,

anbei erhalten Sie meine Verfassungsbeschwerde wg. des Verstoßes gegen meine im Artikel 5 garantierte Meinungsfreiheit (Satirefreiheit). Meine Verurteilung zu 50 Tagen Gefängnis wg. dem Teilen einer EU-kritischen Karikatur auf Twitter durch die bayerische Justiz, hat sowohl in Deutschland, als auch international für blankes Entsetzen gesorgt. Ebenso wie eine Haus-durchsuchung und Laptopbeschlagnahmung bei mir wegen Teilen eines Witzes über „unsere Außenministerin“ und ihren Aufenthalt im schweizerischen Davos (dies ist aber selbstverständlich noch nicht Gegenstand meiner Verfassungsbeschwerde, da noch nicht mal ein Gerichtstermin festgelegt worden ist. Meinen beschlagnahmten Laptop habe ich nach fast 7 Monaten noch immer nicht zurück). Ein befreundeter pensionierter Richter meinte, der Umgang mit meiner Verfassungsbeschwerde wäre eine Art Lackmustest für die Meinungsfreiheit. Sofern ich wider Erwarten in Karlsruhe zeitnah keine Gerechtigkeit erfahren sollte, sollte ich auf die andere Seite des Rheins, zum „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen“, da ja dann die nationalen rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wären. In Straßburg und auch Brüssel ist der Umgang mit mir schon jetzt großes Thema.

Mein Name ist Johannes Normann, bin 55 Jahre alt und an mir wurde wohl die „Zersetzungsrichtlinie“ von der Staatssicherheit der DDR von 1976 in „modifizierter Form“ perfekt in der jetzigen „SöDDR“ (Hashtag von mir), offiziell noch immer Freistaat Bayern, umgesetzt. Ich hätte mir in meinem schlimmsten Albträumen nicht vorstellen können, dass die düsteren Prophezeiungen der DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley(+2010) für das wiedervereinigte Deutschland, so traurige Realität werden.

Die Instrumentalisierung von „Staatsschutz“ und „Staatsanwaltschaft“ zur Bekämpfung von konservativen Oppositionellen durch die CSU, hat bekanntlich eine lange und sehr unselige Tradition. Schon seit 66 Jahren ist die von Franz-Josef Strauß ausgegebene Parole, es darf in Bayern keine Partei rechts von der CSU geben, „Parteidoktrin“ (=bayer. Staatsdoktrin). Markus Söder, den der mir persönlich gut bekannte Horst Seehofer unbedingt als seinen Nachfolger verhindern wollte (die Presse zitierte ihn mit „Schmutzeleien“ und „von Ehrgeiz zerfressen“) hat dies hinsichtlich seines großen Traums von der ersten CSU-Kanzlerschaft wohl auf die Spitze getrieben und die letzten Hemmungen dabei fallen gelassen.

Bei den mit veruntreuten Steuergeldern bezahlten „Kämpfern gg. Rechts“ (in Wahrheit geht es wohl hierbei primär um den Kampf gegen die Wiederherstellung des Rechts) bin ich bei dem „Steckbrief der 32 gefährlichsten Vordenkern“ einziger Mann der AfD aus dem Westen, dem diese „Ehre“ zu teil wurde. Und dazu habe ich „dank“ „Parteifreunde“ der „bayerischen u. fränkischen Besatzungsmacht“ noch keine Abgeordnetenimmunität. War bei der letzten Bundestagslegislatur-periode immerhin einziger aus ganz Unterfranken, der es überhaupt auf die bayerische Landesliste der AfD geschafft hatte Unterfranken wird ja wohl schon seit Napoleons Zeiten von Rest-Bayern/Franken massiv benachteiligt.

Meine Heimat, das „historische Freigericht“ war früher ein „reichsunmittelbares Gebiet“ das sich gegen die Fremdherrschaft durch fremde lokale Mächte seit über 800 Jahren wehrt. Als ich 2017 bei „100 Jahren SVP Zürich“ Gast bei den schweizer Freunden war, fanden sie es faszinierend, dass es ausgerechnet zwischen der „Europäischen Zentralbank“ und dem „geografischen EU-Mittelpunkt“ quasi eine „kleine Schweiz im großen Kanton“ gibt, wo es hinsichtlich Freiheit u. Recht eine über 100 Jahre ältere Geschichte als deren Rütlischwur gibt.

Kurz nach der Völkerschlacht von Leipzig kam mein Wohnort Mömbris, dass vorher vom Kurfürstentum Mainz besetzt war nach Bayern, ein anderer Teil landete bei Preußen und nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurde dieser dem neugegründeten Bundesland Hessen zugeschlagen.

Sprachlich und kulturell gehören wir eher nach Mainz („wie es singt u. lacht“) und folglich wurde ich zum inoffiziellen „Beauftragten für HuGaSa“ („Humor, Galgenhumor u. Satire“) der AfD. Der italienische Satiriker Dario Fo (+2016) hatte mal perfekt formuliert: „Die Macht und zwar jede Macht fürchtet nichts mehr als das Lachen, das Lächeln und den Spott“.

Ich hatte 2013 die AfD im Bezirk Unterfranken aufgebaut und geleitet, mich dann aber auf die sozialen Medien konzentriert. Roland Baader (+2012) hatte nämlich prophezeit: „Das Internet ist eine große Chance, wenn die Wahrheit sich unsubventioniert verbreiten kann, schlägt sie die subventionierte Lüge“.

Und im Netz war ich dann mit Wahrheit und Humor wohl extrem erfolgreich. 2016 wollte das ARD-Magazin KONTRASTE unbedingt ein großes Interview mit mir. Vom 3-stündigen Hausbesuch zu Dritt (vom fernen Potsdam reisten sie an) durfte leider nie etwas gesendet werden.

Anfang 2017 war ich für ein ZDF Internet- und Fernsehprojekt („Manipuliert“) mit Sascha Lobo ins frühere „DDR-Funkhaus“ (wie passend) eingeladen. Die anderen 7 Eingeladenen wohnten „zufällig“ alle in Berlin und waren eher unpolitisch. Trotzdem wurde das „Ding“ im Fernsehen und insbesondere bei der re:publica (wo es ganz großes Thema war) zum Super-GAU für das zwangsgebührenfinanzierte „Propaganda TV.

Kurz danach war die ARD für die Doku „Wahlkampf im Netz“ bei mir zum Hausbesuch (und hatte mich auch zu einem Wahlkampfauftritt begleitet. Daneben gab es mich natürlich auch in humorvoller Form bei „NDR Extra3“ und der „ZDF heute show“.

Auch bei FAZ und Süddeutscher Zeitung war ich schon großes Thema. Ebenso bei der ZEIT, die mit in der Überschrift eines Artikels mit „Ich will ein Deutschland, das nicht nach der Pfeife der USA tanzt, zitierte

Zwischenzeitlich war ich sowohl beruflich- als auch finanziell zersetzt worden. Ich war vorher erfolgreich als „Problemlöser“ mit Schwerpunkt Finanzen selbständig gewesen (mtl. Einnahmen>25 T€) und hoffnungsvoll bald keine Schulden mehr zu haben. Als ich nach über 3 Jahren mich gezwungen sah, staatliche Unterstützung zu beantragen, musste ich mir sogar diese vorm Sozialgericht einklagen. Ich unterstützte diverse Abgeorndnete bei ihren sozialen Medien unentgeltlich, von 2019-2020 war ich im Homeoffice für einen EU-Abgeordneten in Teilzeit aktiv.

Über meine Erlebnis beim Kampf um Erhalt/Wiederherstellung von Freiheit u. Recht hatte ich angefangen ein Buch zu schreiben, leider sind viele Informationen auf meinem Laptop, der wie erwähnt seit fast 7 Monaten beim „Staatsschutz“ im Tresor ist.

Sie können sicher sein, das meine Verurteilung und meine„Verfassungsbeschwerde“ wg. Teilen einer EU-kritischen Karikatur nur die Spitze eines Eisbergs ist. Ich hatte mal formuliert, dass man den Zustand einer Demokratie und eines Rechtsstaats am besten daran erkennt, wie mit der Opposition umgegangen wird.

Der CSU war ich schon vor der AfD ein großer Dorn im Auge. 2008 überzeugte ich einen parteilosen Freund bei der Bürgermeisterwahl anzutreten. Es wurden unglaubliche 73,64 % (und 2014 bei der Wiederwahl sogar 96,5 %). Und die bayerische und hessische Regierung mussste ein für meine Heimat ausgehandelte Grenzänderung noch mal ändern, als ich Protest dagegen organisierte. Hier war der sehr von mir geschätze langjährige rechtspolitishe Sprecher der Unionsbundestagsfraktion Norbert Geis mandadiert, der danach „zufällig“ nicht mehr als Bundestagskandidat nominiert worden ist.

Bei allen Mitgliedsstaaten im Europarat ist der Umgangn mit der wirklichen Opposition wohl aktuell (abgesehen von der Ukraine) nirgendwo schlimmer, als im heutigen Deutschland. Und innerhalb Deutschland in keinem Bundesland so schlimm, wie in der jetzigen „SöDDR“.

Die Möglichkeiten vom Bundesverfassungsgericht sind gemäß Grundgesetz leider recht klein (Die in GG Art. 146 vorgesehene Verfassung mit sicherlich weitreichenderen Befugnissen, haben wir, über 33 Jahre nach der Wiedervereinigung, leider noch immer nicht). Die Aufhebung des offensichtlichen Skandalurteils wäre aber schon mal ein sehr wichtiger Schritt für Erhalt/Wiederherstellung von Meinungsfreiheit, Recht und Freiheit in Deutschland. Gemäß einer aktuellen Umfrage sagt die Mehrheit der Deutschen, dass sie sich nicht mehr trauen, ihre Meinung frei zu sagen. Und wenn frühere „DDR-Bürger“ äußern, dass es heute schlimmer ist als damals, sollten die deutschen obersten Richterinnen und Richter dringend handeln.

Mit hoffnungsvollen Grüßen

Johannes Normann

Anlagen:

Meine Verfassungsbeschwerde

Nicht verifizierter Screenshot der von mir geteilten EU-kritischen Karikatur

Eingangsmeldung ZMI Hessen vom 30.06.2022

Artikel der Main-Post vom „Leseranwalt“ vom 04.09.2017

Ablehnung meiner Revision vom Bayerischen Obersten Landesgericht vom 29.11.2023

Stellungnahme meines Anwalts an das BayObLG zum Schreiben bay. Generalstaatsanwaltschaft

Ablehungsantrag bay. Generalstaatsanwalschaft vom 17.10.2023 an das BayObLG

Revisionsbegründung meines Anwalts vom 25.09.2023

Urteil LG Aschaffenburg vom 27.07.2023

Urteil AG Alzenau vom 23.02.2023

Strafbefehl vom AG Alzenau vom 09.11.2022

Und hier die eigentliche Verfassungsbeschwerde:

Verfassungsbeschwerde wegen des Verstoßes gegen meine im Grundgesetz Artikel 5 garantierte Meinungsfreiheit (Satirefreiheit)

Am 29. November 2023 hat das „Bayerische Oberste Landesgerichts“ in München die von meinem Anwalt eingelegte Revision gegen die Verurteilung durch das Landgericht Aschaffenburg abgelehnt. AZ 202 StRR 88/23. Somit ist die für eine Verfassungsbeschwerde nötige Ausschöpfung des normalen Rechtswegs gegeben.

Ich wurde vom Landgericht Aschaffenburg am 27. Juli 2023 im Berufungsverfahren wg. des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zu 50 Tagessätzen verurteilt. Hierbei ging es lediglich um das bloße Teilen (Retweet-Taste gedrückt) einer EU-kritischen Karikatur auf dem Kurznachrichtendienst Twitter (jetzt X) um über Kommentare zum Tweet informiert zu werden. AZ: 2 Nbs 104 Js 12616/22

Beim ursprünglichen Verfahren der Zweigstelle Alzenau des Amtsgerichts Aschaffenburg am 23. Februar 2023 gab es eine Verurteilung ohne jegliche Strafe. AZ: 331 C2 104 Js 12616/22, gegen welches die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg (wollte unbedingt Bestrafung von mir) und auch mein Rechtsanwalt Berufung eingelegt hatten.

Am 9. November 2022 hatte die Zweigstelle Alzenau des Amtsgerichts Aschaffenburg einen von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beantragten Strafbefehl über 70 Tagessätze erlassen, gegen den ich Einspruch eingelegt hatte. AZ 3S 1 CS 104 JS 12616/22

Tatvorwurf (+Anmerkungen):

Ich soll am 23. Juni 2022 auf dem Kurznachrichten Twitter eine EU-kritische Karikatur geteilt haben. Ob es tatsächlich die beigefügte Karikatur-Version ist, ist übrigens bis heute nicht geklärt. Es gab eine Meldung meiner Tweet-Teilung an die „Meldestelle HessenGegenHetze“, obwohl ich gar nicht in Hessen wohne. Der Freistaat Bayern hat keine solche Stellen wo man anonym melden eingerichtet, wegen der großen Missbrauchsgefahr (!) hatte sich die bayerische Landesregierung gegen die Einrichtung einer solchen Stelle entschieden.

Als sich die „Meldestelle“ den geteilten Tweet ansehen wollte, stellte sie wie sie aus dem beigefügten Ausdruck ersehen können fest, dass dieser gar nicht mehr abrufbar ist, weil er entweder vom Ersteller oder vom Tweet-Ersteller gelöscht worden war. Zusammen mit dem (echten oder auch verfälschten) Screenshot des anonymen Melders, wurde es ans BKA und an die bayerische Generalstaatsanwaltschaft übersandt und von dort ging es an den bayerischen Staatsschutz. Meines Wissens hat sich bis heute keine Stelle an Twitter gewandt um zu klären, ob der Screenshot und der von mir geteilte Tweet identisch sind.

Unabhängig davon sehe ich insbesondere bei Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht keine Strafbarkeit für das Teilen dieser Karikatur. Auch in der von Juristen als „Sozialadäquanzklausel“ bezeichneten Absatz 4 im Strafgesetzbuch § 86 steht recht klar drin: „….wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“.

Beim Ersteller der Karikatur hat sich meines Wissens bis heute keine „Staatsmacht“ gemeldet. Sein Tweet erfolgte nach seinen Angaben heraus auch mit der Motivation, dass damals bei Twitter jede Menge Karikaturen gegen die AfD mit Hakenkreuzen erfolgte, ohne dass diese von Twitter oder von Staatsschutz und/oder Staatsanwaltschat beanstandet wurden.

Oft wurden Karikaturen mit HK sogar vom ÖRR erstellt, wie das „Wiener Schnitzel in HK-Form“ von der „ZDF heute Show“. Oder diverse Fotos vom unseligen Jan Böhmermann in SS-Uniform. Dem „Modifizierer“ der Karikatur, die ja in diversen Formen im Netz unterwegs war/ist, z.B. mit AfD oder Russland-Bezug ist Faschismus/Nationalismus in jeglicher Form zuwider, ebenso wie der inflationäre Missbrauch der furchtbaren deutschen Vergangenheit, in dem Oppositionelle mit den widerlichen Nazis auf eine Stufe gestellt werden.

Eigentliche Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht hat ja bei seinen Entscheidungen der Vergangenheit die Satirefreiheit lobenswerterweise sehr hoch angesiedelt. Zum Zeitpunkt der Karikatur war ja die EU und auch die Bundesregierung wegen des damaligen Botschafters der Ukraine in Deutschland (Andrij Melnyk), der ein großer Anhänger vom Nazikollaborateur Stepan Bandera ist, sehr stark in der Kritik, was ja dann auch im Oktober 2022 endlich zu dessen Abberufung führte.

Wäre bei der satirischen Karikatur ein vollständiges HK zu sehen gewesen, hätte ich sicherlich nicht geteilt, aber Tendenzen seitens der EU/Bundesregierung beim unkritischen Umgang mit Anhängern von Bandera, der übrigens nach Kriegsende in Bayern Asyl gefunden hatte, waren zu erkennen und auch zu kritisieren.

Der gegenüber dem von der CSU geführten Justizminister weisungsgebundene Staatsanwalt meinte vorm Landgericht Alzenau allen Ernstes, dass ich zu bestrafen wäre, weil die Karikatur seiner Meinung nach nicht zweifelsfrei Satire sei. Ich hatte mal in der Schule gelernt, dass vor Gericht im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist.

Vorm Landgericht Aschaffenburg wurde dann eindeutig klar, dass es ein rein politisches Verfahren gegen die konservative Opposition, die der CSU ein sehr großer Dorn im Auge ist, ist. Der übernehmende Oberstaatsanwalt ist „zufällig“ Vorsitzender der CSU-Kreistagsfraktion und ein persönlicher Bekannter vom bayerischen Ministerpräsidenten.

Auch für die bayerische Generalstaatsanwaltschaft in München war die Ablehnung der Revision offensichtlich extrem wichtig, man beachte deren beigefügten Schriftsatz. Interessante Prioritäten, wenn man berücksichtigt, dass in Bayern letztes Jahr die meisten dringend tatverdächtigen Mörder u. Vergewaltiger aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil die Anklageschriften der Staatsanwaltschaften nicht in angemessener Zeit erfolgten. Und auch die ganzen massivsten Rechtsbrüche der „Corona-Zeit“ sind bis heute nicht wirklich aufgearbeitet.

Meine jetzige Verurteilung ist nur die Spitze eines Eisbergs, ich wurde aus politischen Gründen beruflich u. finanziell zersetzt. Als ich nach 3 ½ Jahren ohne Einkommen „Hartz IV“ beantragen musste, wurde mir sogar dies verweigert und ich musste dies vorm Sozialgericht Würzburg einklagen. Hab schon diverse Verhöre beim Staatsschutz hinter mir. Wurde regelrecht mit Verfahren überzogen, wobei die abgeschlossenen mit Einstellung oder mit Freispruch endeten. Vor einem halben Jahr war der „Staatsschutz“ mit Hausdurchsuchung (!) bei mir und hat mir wegen Teilens eines Witzes über Baerbock in Davos meine zwei Laptops beschlagnahmt (Smartphone besitze ich keins mehr), den Hauptlaptop habe ich trotz Einschaltung eines Anwalts noch immer nicht zurück.

Darüber hinaus gab es weitere Hausbesuche vom „Staatsschutz“, unter anderem wurde mein Vater (jetzt 89, damals 88) in dessen Haus ich wohne wg. „Geldwäscheverdacht“ gegen mich ins „Kreuzverhör“ genommen. Dieses Verfahren musste genauso eingestellt werden, wie viele weitere gegen mich. Daneben gab es noch diverse Freisprüche, von Gericht abgelehnte Strafbefehle usw. Die gegenständlichen Verurteilung ist mein einzige.

Etlichen regierungskritischen Freunden von mir ging es ähnlich. Man denke nur an die Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Petr Bystron aus München wegen eines angeblichen „Hitlergrußes“, wobei jeder im Video klar sehen konnte, dass es lediglich ein Winken war.

Den Zustand eines Rechtsstaats und einer Demokratie erkennt man am besten daran, wie mit der wirklichen Opposition umgegangen wird. Von allen Mitgliedsstaaten im Europarat ist es wohl derzeit nur in der Ukraine schlimmer, als in Deutschland. Und innerhalb Deutschlands ist es wahrscheinlich im früheren Freistaat Bayern, den Markus Söder hinsichtlich des Umgangs mit der konservativen Opposition, zu einer „SöDDR“ machte, am Schlimmsten. Der russische Schriftsteller Alexander Solschenizyn schrieb sinngemäß, dass man ein Unrechtssystem daran erkennt, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.

Ich habe ja insbesondere durchs Fernsehen (ZDF Internet- u. Fernsehprojekt „Manipuliert“ und ARD Doku „Wahlkampf im Netz“) eine sehr große Bekanntheit. Auch bei der ZDF Heute show und bei Extra3 gab es meinen Humor und mich schon zu sehen. Mein Wohnort Mömbris gehört politisch zu Bayern, aber sprachlich und kulturell nach Mainz („wie es singt und lacht“). Schon immer war uns am Mittelpunkt vom „hist Freigericht“ Freiheit und Recht extrem wichtig. Auch in der „extrem dunklen Zeit“ waren wir „auffällig“ (siehe unter anderem BR Beitrag „Mömbriser Christen widersetzten sich den Nationalsozialisten“). 2008 hatte ich einen parteilosen Freund von mir bei der Bürgermeisterwahl unterstützt, seine 73,64 % hatten im 360 km entfernten München für blankes Entsetzten gesorgt. Die 96,5 % bei der Wiederwahl 2014 noch viel mehr. Und 2010/2011 hatten sich Bayern u. Hessen bei uns auf eine Grenzänderung geeinigt, ohne die Bürger einzubinden. Nach dem auch von mir unterstützten Widerstand musste diese dann noch mal geändert werden.

Auf Steckbriefen in „linken Kreisen“ bin ich „einziger Mann der AfD aus dem Westen“ und das (bislang) ohne Mandat (und daher auch ohne Abgeordnetenimmunität, in der letzten Bundestagslegislatur war ich gewählter Nachrückkandidat, einziger aus ganz Unterfranken, der es überhaupt auf die bay. Landesliste schaffte). Der „linke“ Sascha Lobo meinte beim vorgenannten Fernsehprojekt (3 Drehtage im früheren „DDR-Funkhaus“, von den 8 Eingeladenen wohnten 7 in Berlin, ging also ganz klar nur um meine Gedanken u. mich), das bei der europaweiten Internetmesse re:publica großes Thema war, dass ich mit „Hass“ u. „Hetze“ nicht mal ansatzweise was zu tun hätte und er mich nicht mal politisch rechts sieht.

Ich bin recht gut mit der Schweizer SVP vernetzt. Roger Köppel, der auch deutsche Wurzeln hat fand es bei einem Treffen faszinierend, dass es ausgerechnet zwischen EZB u. geografischen EU-Mittelpunkt quasi eine „kleine Schweiz im großen Kanton“ gibt, die eine über 100 Jahre längere Geschichte von Freiheit u. Recht hat, als deren Rütlischwur.

Bei meinem „Fall“ ist eine grundsätzliche sehr große verfassungsrechtliche Bedeutung hinsichtlich „Meinungsfreiheit“/“Satirefreiheit gegeben. Denn wenn meine Verurteilung der „bayerischen Justiz“ nicht aufgehoben wird, ist wohl die Satirefreiheit/Meinungsfreiheit in Deutschland endgültig mausetot. Ebenso die sozialen Medien in politischer Hinsicht (man könnte dann gefahrlos nur noch „Katzen- und Essensbilder“ teilen). Gemäß Umfragen trauen sich ja jetzt schon zwei Drittel der Bundesbürger nicht mehr, ihre Meinung frei zu sagen. Früher hieß es „Bestrafe Einen, erziehe Hundert, im Internetzeitalter sind wir da bei Hunderttausenden. Eine „Demokratie mit drakonischen Strafen für Regierungsgegner und Zensur“, ist faktisch eine Diktatur. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ist leider aktuell so stark gefährdet, wie wohl noch nie in der Geschichte der BR Deutschland. „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“ meinte vor 40 Jahren der sehr von mir geschätzte Bundespräsident Richard von Weizsäcker. Seit damals wurde es leider noch viel, viel schlimmer.

„Die Macht und und zwar jede Macht fürchtet nichts mehr als Hohn u. Spott“ hatte es der italienische Satiriker Dario Fo (+2016) einmal perfekt formuliert. „Das Internet ist eine große Chance, wenn sich die Wahrheit unsubventioniert verbreiten kann, schlägt sie die subventionierte Lüge“, prophezeite der große Roland Baader (+2012). Lassen Sie es bitte nicht zu, dass Satire und kritische Stimmen in Deutschland immer mehr zum Verstummen gebracht werden. Eine „Demokratie mit Zensur“, ist nämlich eine Diktatur.

Es würde mich freuen, wenn über meine „Verfassungsbeschwerde“ zeitnah erfolgreich entschieden wird, damit dies mein Vater noch erlebt. Zudem möchte ich baldmöglichst raus aus dem „Bürgergeld“, Gespräche hinsichtlich Anstellungen bei diversen bayerischen Landtagsabgeordneten sind weit gediegen, wobei die (offensichtlich absolute rechtswidrige) Verurteilung wegen „Verbreitung nationalsozialistischer Symbole“ da natürlich wohl ein KO-Kriterium ist. Genauso ist dieses Verurteilung bei meinen politischen Plänen hinderlich. Ich arbeite daran, dass ich dem nächsten Bundestag angehören werde um mich dort für Erhalt u. Wiederherstellung von Freiheit, Recht und Souveränität einsetzen zu können.

Die juristische Begründung meiner Verfassungsbeschwerde ergibt sich wohl recht eindeutig aus den Ausführungen meines Anwalts Thomas Filler aus Frankfurt/Main (hiesige Anwälte wollten aus Angst vor „Nachteilen“ mein Mandat nicht übernehmen was wohl auch sehr schreckend ist), den ich nur mit Spenden (und Unterstützung meines Vaters) bezahlen konnte, zur leider abgelehnten Revision beim „Bayerischen Obersten Landesgericht“.

Mömbris, 24. Dezember 2023

Johannes Normann

PS: Bitte auch mein Anschreiben beachten, auch wenn dort genannten Punkte ähnlich sind