Offenbar gefällt meine Warnung vor dieser „tollen“ EU, die in der „USkraine“ lupenreine Faschisten unterstützt, ganz und gar nicht.
Es ist schon erschreckend das man mich, als leidenschaftlicher Antifaschist, der vor totalitäre, antidemokratische Entwicklungen warnt, mundtot machen will. Der „Strafbefehl“, gegen den ich Einspruch einlegte, lautete auf drakonische 70 Tagessätze (!).
Aber auch in diesem Fall werde ich mich mit Hilfe meines Anwaltsteams (sicherlich wieder erfolgreich) wehren. Zwischenzeitlich fand ja ein Gerichtsverfahren statt, bei der zwar keine Strafe verhängt wurde, ich aber trotzdem schuldig gesprochen wurde. Dadurch müsste ich Gerichts- und Anwaltskosten selbst zahlen. Mein Anwalt und auch ich sehen allerdings auch nicht die vom Amtsgericht behauptete „geringe Schuld“, sondern gar keine Schuld, deshalb wurde Berufung eingelegt.
